Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz - Steimel

Adresse: Bergstraße 20, 57614 Steimel.
Telefon: 0268491888680.
Webseite: ra-hennigfeld.de
Spezialitäten: Rechtsanwalt, Anwalt für Arbeitsrecht, Anwalt für Erbrecht, Rechtsanwalt für Familienrecht, Anwalt.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Parkplatz, WC, Terminvereinbarung empfohlen.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 31 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 4.4/5.

📌 Ort von Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz

Die Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz befindet sich in der Adresse Bergstraße 20, 57614 Steimel. Sie ist spezialisiert auf Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und ist als Rechtsanwalt tätig. Die Kontaktdaten lauten Telefon: 0268491888680 und Webseite: ra-hennigfeld.de. Die Rechtsanwältin bietet einen rollstuhlgerechten Parkplatz und ein barrierefreies WC. Die Terminvereinbarung wird empfohlen.

Spezialitäten

  • Rechtsanwalt
  • Anwalt für Arbeitsrecht
  • Anwalt für Erbrecht
  • Rechtsanwalt für Familienrecht

Andere interessante Daten

  • Rollstuhlgerechter Parkplatz
  • WC
  • Terminvereinbarung empfohlen

Bewertungen

Das Unternehmen hat insgesamt 31 Bewertungen auf Google My Business. Die durchschnittliche Meinung beträgt 4,4 von 5 Sternen.

Charakteristika

Die Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz ist bekannt für ihre kompetente und freundliche Beratung in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht. Sie legt großen Wert auf eine transparente und stressfreie Zusammenarbeit mit ihren Mandanten.

Ubicación

Die Praxis befindet sich in der ruhigen Bergstraße in Steimel, was eine angenehme Atmosphäre für Besucher bietet. Die guten Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und der rollstuhlgerechte Parkplatz machen sie zugänglich und freundlich für alle.

Recomendaciones

Die Terminvereinbarung wird empfohlen, um sicherzustellen, dass Sie einen Termin mit der Rechtsanwältin erhalten und ihr Büro erreichen können. Die Rechtsanwältin bietet auch ein barrierefreies WC und einen rollstuhlgerechten Parkplatz für die Benutzer.

👍 Bewertungen von Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz

Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz - Steimel
Helena J.
1/5

Inkassosachverhalt - nicht empfehlenswert. Keine Reaktion auf Anfragen, mitten in der Bearbeitung einfach aufgehört. Keine Kommunikation. Wahrscheinlich nicht lukrativ genug? Man weiß es nicht. Nie wieder.

Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz - Steimel
Chaosmiss 8.
5/5

Wir sind rundum zufrieden mit Frau Hennigfeld-Lafrentz. Alles lief unkompliziert und quasi von alleine. Wir wurden top Beraten und werden auch in Zukunft weiterhin zu Ihr gehen, wenn Fragen oder Probleme auftreten sollten. Vielen Dank für alles !!!

Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz - Steimel
Mell S.
1/5

Hatte 2 Fälle bei ihr. In dem einen arbeitete sie nur auf mehrfache Nachfrage. 1. Schreiben an Gegenseite erfolgte erst nach ca. 2 Monaten. Klageeinreichung dauerte dann noch einmal 3 Monate. Im 2. Fall erfolgte überhaupt keine Beratung, es wurde lediglich ein simples Schreiben an die Gegenseite gefertigt, welches keinen großen Aufwand darstellte, jedoch volle Gebühr (fast 600 €) abgerechnet. Habe dann im ersten Fall einem Vergleich zugestimmt, nur um den Anwalt wechseln zu können, da sie bei Nachfrage, über die Höhe der Gebühr auch noch frech wurde. (Rechtschutz hätte vorher nicht mehr alle Kosten übernommen, da ein 2. Anwalt ebenfalls volle Gebühren in Rechnung gestellt hatte, die Rechtschutz diese aber nur einmalig übernimmt)

Nachtrag:
Absolut unverständlich, dass sie meine Bewertung nicht nachvollziehen kann, obwohl ich per E-Mail meine Unzufriedenheit mehrfach mitteilte und im Detail begründete - worauf sie allerdings kaum reagierte. Auch hatte ich ganz klar kommuniziert, dass das Vertrauensverhältnis gestört sei und ich deshalb dem Vergleich zustimme und dass sie danach in keiner Weise mehr für mich tätig werden soll. Verwunderlich, dass sie darüber verwundert ist...
(Dass ein Anwaltswechsel aus Kostengründen nicht jederzeit möglich ist, sollte man in dem Beruf eigentlich wissen.)

Wären die Verzögerungen im 1. Fall nicht gewesen, wäre der 2. möglicherweise gar nicht entstanden.
Natürlich kann es mal zur Verzögerungen kommen, wenn allerdings bei JEDEM Schritt erst - zum Teil mehrfach - nachgefragt werden muss, bis überhaupt reagiert wird oder man ständig vertröstet wird, verlieren Entschuldigungen ihre Glaubwürdigkeit. Allein über 2 Monate hat es gedauert, bis die Gegenseite überhaupt kontaktiert wurde. Wäre ich nicht psychisch so schlecht dran gewesen, dass ich 8 Wochen in einer Klinik verbracht hätte, hätte ich zu diesem Zeitpunkt bereits den Anwalt gewechselt.

Dass ich wirschaftlich besser da stehe ist wohl nur teilweise richtig. Zumindest habe ich meine entstanden Unkosten ersetzt bekommen. Jedoch habe ich durch Zustimmung zum Vergleich auf die Hälfte vom fehlenden Lohn verzichtet, was sich auch auf Kranken- und Arbeitslosengeld auswirkt. Dies war mir natürlich bewusst, aber das Vertrauensverhältnis war derart gestört, dass ich mir nicht vorstellen konnte, dass das anstehende weitere Verfahren ohne Probleme durchgezogen wird.
Des Weiteren ging es im vorliegenden Fall auch um ein Arbeitszeugnis, dessen Fehlen mich bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle behinderte, was sich natürlich auch auf meine wirtschaftliche Lage auswirkte.

Die Unstimmigkeiten im 2. Fall entstanden nur aufgrund der fehlenden Beratung. Meiner Meinung nach wurden hier mein psychischer Zustand und meine Angst, die zum einen bekannt waren und die ich auch bei meiner Nachfrage in diesem Fall mehr als deutlich machte ausgenutzt. Denn mehr war es nicht - ich fragte, was man tun könnte. Eine Beratung erfolgte nicht und aufgrund meiner psychischen Verfassung stimmte ich dem Schreiben zu. Ich bin nicht davon ausgegangen, dass hierfür derart hohe Gebühren anfallen, sonst hätte ich davon abgesehen etwas zu unternehmen.
Außerdem hat Sie ein wichtiges Dokument aus dem 1. Fall zurück behalten, um eine Zahlung meinerseits im 2. Fall zu bewirken. Da es sich um verschiedene Angelegenheiten handelt, bin ich nicht sicher, ob diese Vorgehensweise korrekt war. Ich weiß wohl, dass ein Anwalt dies in gewissen Rahmen tun darf, aber ob das so ist, wenn das Dokument mit dem Fall nichts zu tun hat weiß ich nicht.

Selbst der Anwalt, der letztenendes die Zwangsvollstreckung eingeleitet hat, hat über die Dauer des vorherigen Verfahrens und auch über die Vorgehensweise im 2. Fall den Kopf geschüttelt.

Eigentlich wollte ich hier nicht so ins Detail gehen, aber diese Antwort unten ließ mir leider keine Wahl.

Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz - Steimel
Anja O.
5/5

Sehr zu empfehlen !!
Fr. Henningfeld-Lafrentz ist sehr kompetent, freundlich und zuverlässig.
Ihre vertrauenswürdige Art und Hilfsbereitschaft haben mir sehr gut gefallen.

Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz - Steimel
Hendrik B.
5/5

Nette und kompetente Anwältin mit Humor. Hat mir sehr viel weiter geholfen. Und kinderlieb ist sie auch hatte sogar eine Spieleecke für unseren kleinen in ihrer Kanzlei! 🙂

Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz - Steimel
Maite K.
5/5

Rund herum zufrieden.
Gute Beratung. Jederzeit erreichbar.
Guter Abschluss. Empfehlenswert.🙂👍

Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz - Steimel
Peter B.
1/5

Eine Rechtsangelegenheit übernommen, jedoch nach mehrfachen Rückfragen, mehrfachen Zusendung von Unterlagen, mehrfachen Vertröstungen, ist bisher (über ein Jahr) keine Klärung des Sachverhaltes herbeigeführt worden.

Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz - Steimel
Patrick S.
5/5

Sehr kompetente Anwältin. Hat mich im Arbeitsrecht vertreten.
Hört sehr gut zu, und nimmt sich die Zeit die man Braucht.
Vielen Dank.

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