Regelleistungen
[Auf diese Leistungen haben Sie als gesetzlich krankenversicherter Patient nur einen Anspruch bei entsprechendem Krankheitsverdacht, Krankheit oder zur Therapieüberprüfung. Dieses Prinzip nach dem §12 des Sozialgesetzbuches (SGB) V nennt sich „WANZ“, danach sollen diese Leistungen vom Arzt immer wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig eingesetzt werden!]
- EKG
- Belastungs-EKG (Ergometrie)
- Laboruntersuchungen
- Sonografie (Ultraschall)
- Langzeitblutdruckmessung
- Lungenfunktion (Spirometrie)
- körperliche Untersuchung
- Beratungsgespräch und Hausbesuch.
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Privatleistungen



