Regelleistungen

 
Aesculapstab. Urheber (Mosaik): Claudia von Aponte. Foto: Heikenwaelder Hugo. Wikimedia Commons  CC BY-SA 2.5[Auf diese Leistungen haben Sie als gesetzlich krankenversicherter Patient nur einen Anspruch bei entsprechendem Krankheitsverdacht, Krankheit oder zur Therapieüberprüfung. Dieses Prinzip nach dem §12 des Sozialgesetzbuches (SGB) V nennt sich „WANZ“, danach sollen diese Leistungen vom Arzt immer wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig eingesetzt werden!]

  • EKG
  • Belastungs-EKG (Ergometrie)
  • Laboruntersuchungen
  • Sonografie (Ultraschall)
  • Langzeitblutdruckmessung
  • Lungenfunktion (Spirometrie)
  • körperliche Untersuchung
  • Beratungsgespräch und Hausbesuch.

weiter zu:
Vorsorgeleistungen
Privatleistungen

Powered by mediageno ist ein Unternehmen der Ärztegenossenschaft Nord © 2011 Dr. med. Svante C. Gehring Suffusion theme by Sayontan Sinha